Regeln und Maßnahmenkatalog

Alle Kinder sollen sich in unserer Schulgemeinschaft gut aufgehoben fühlen, damit sie sich entsprechend ihrer Fähigkeiten entwickeln können. Deshalb sind die Förderung von gegenseitigem Respekt, ungeachtet der Herkunft, Toleranz von Stärken und Schwächen und die Entwicklung der Teamfähigkeit für uns von großer Wichtigkeit.


Regeln für ein rücksichtsvolles Miteinander

  • Alle Schüler haben das Recht, ungestört zu lernen. Alle Lehrerinnen haben das Recht, ungestört zu unterrichten.
  • Alle achten darauf, gut für den Unterricht vorbereitet zu sein. Alle kommen pünktlich und machen ihre Hausaufgaben. Die Arbeitsmaterialien sind vollständig und ordentlich.
  • Schüler und Lehrerinnen haben das Recht, fair und respektvoll behandelt zu werden.
  • Alle haben das Recht, gesund und körperlich/seelisch unverletzt zu bleiben.
  • Alle haben das Recht darauf, dass ihre Sachen unbeschädigt bleiben.
  • Alle haben das Recht auf eine saubere Schule.
  • Jeder hält sich an die Regeln, auch wenn ein anderer vorher etwas falsch gemacht hat.
  • Jeder Schüler befolgt die Anweisungen der Lehrerinnen, Erzieherinnen und Erziehern.

Maßnahmenkatalog zur Gewaltprävention

Die Verbesserung des schulischen Miteinanders ist das Ziel der gemeinsam erarbeiteten Regeln und der Anwendung des auf die Schulsituation abgestimmten Maßnahmenkatalogs. Bei Verstößen gegen die Schulordnung ist der Meldebogen für Störungen auszufüllen und in dem jeweiligen Ablagefach des Lehrerzimmers/ Erzieherzimmers abzulegen. Die Ermessensentscheidung über die Handlungsmaßnahme obliegt der jeweiligen Aufsichtsperson. Das Anstiften einer Tat hat die gleiche Wertigkeit wie die Durchführung. Eine Elterninformation erfolgt ab Stufe 2.

Die Gewaltformen werden in vier Bereiche unterteilt:
A: körperliche Gewalt,
B: verbale Gewalt,
C: Sachbeschädigung und
D: Unterrichtsstörungen/ Beeinträchtigung des Hortablaufs.

Alle Ordnungsmaßnahmen werden in Absprache mit der Schulleitung bzw. Hortleitung getroffen (§39 Absatz 2 SchulG). Die genannten Maßnahmen gelten für die Schul- und Hortzeit.

A: Körperliche Gewalt

Stufe

körperliche Gewalt

mögliche Konsequenzen

1

leichte Form:
z.B. Rangeln, leichtes Schubsen

  • Ermahnung
  • mündliche Entschuldigung
  • erneutes Erklären des „Stopp“-Signals

2

vorsätzliche Gewalt:
z.B. Schlagen, Boxen, Treten, Beißen, Kratzen, Turnbeutelschleudern, Werfen von Stöcken und Steinen, Spucken

  • Ermahnung
  • schriftliche Entschuldigung
  • Wiedergutmachung (Sammlung aus praktischer Umsetzung anlegen)
  • Inselpause
  • Listennotiz
  • Besprechen im Klassenrat/ Kinderrat des Hortes
  • Information an die Eltern/ Erziehungsberechtigten durch KL oder ErzieherInnen

3

wiederholte vorsätzliche Gewalt

  • Elterngespräch
  • Pausenverbot (Ermessensentscheidung, z.B. eine Woche Pausenausschluss)
  • Gespräch mit der Schulleitung oder Hortleitung (Kind)
  • Abholung durch die Eltern/ Erziehungsberechtigten

4

Zufügen von schweren Verletzungen, schwere körperliche Gewalt durch Gegenstände, Anspucken

oder

wiederholtes Zufügen von Stufe 3

  • Klassenkonferenz
  • Gespräch mit der Schulleitung oder Hortleitung (Eltern)
  • Beschluss einer Ordnungsmaßnahme
B: verbale Gewalt

Stufe

verbale Gewalt

mögliche Konsequenzen

1

leichte Form:
z.B. beleidigen, beschimpfen, hänseln, verstören, verängstigen

  • Entschuldigung beim Betroffenen
  • Ermahnung
  • “Stopp“- Signal erklären

2

wiederholte verbale Gewalt

oder

Beleidigungen in sehr starker Form

  • Ermessensentscheidung z. B.:

- Fußballverbot
- Zusatzaufgaben erarbeiten (schlechte Worte durch gute Worte aufwiegen)

  • Wortlaut geht als Information an die Eltern/ Erziehungsberechtigten
  • Besprechen im Klassenrat/ Kinderrat des Hortes

3

wiederholte sehr starke Form verbaler Gewalt (trotz vorheriger Maßnahmen)

  • Information an die Eltern/ Erziehungsberechtigten
  • Elterngespräch
  • Gespräch mit der Schulleitung oder Hortleitung (Kind)

4

  • Mobbing
  • Bedrohung
  • Erpressung
  • Klassenkonferenz
  • Beschluss einer Ordnungsmaßnahme
  • Gespräch mit der Schulleitung oder Hortleitung (Eltern)
C: Sachbeschädigung

Stufe

Sachbeschädigung

Konsequenzen

1

versehentliches Verunreinigen

oder

Zerstören von fremdem Eigentum

  • mündliche/ schriftliche Entschuldigung
  • Wiedergutmachung
  • Meldung an das Rechtsamt der Stadt Leipzig (Schadensmeldung)

2

vorsätzliches Verunreinigen

oder

Zerstören z.B. Toiletten, Bäume, Bücher, Materialien, Spinde usw.

Verstecken von Gegenständen/ Eigentum anderer SchülerInnen

Wiederholung Stufe 1

  • schriftliche Entschuldigung
  • Wiedergutmachung: Regale/ Toiletten säubern, Unterrichtsräume bzw. Horträume/ Schulhof säubern
  • Information an die Eltern/ Erziehungsberechtigten durch KL oder ErzieherInnen
  • Schaden ersetzen: Büsche neu pflanzen, Bücher ersetzen etc.
  • Besprechen im Klassenrat/ Kinderrat des Hortes

3

Wiederholung von Stufe 2

Diebstahl

Anstiften

  • Elterngespräch
  • Gespräch mit der Schulleitung oder Hortleitung (Kind)
  • Regulierung des Schadens

4

wiederholtes vorsätzliches Verunreinigen

oder

Zerstören von fremdem Eigentum trotz vorheriger Maßnahmen

  • Klassenkonferenz
  • Gespräch mit der Schulleitung oder Hortleitung (Eltern)
  • Beschluss einer Ordnungsmaßnahme
D: Unterrichtsstörungen/ Beeinträchtigung des Hortablaufs

Stufe

Unterrichtsstörungen

mögliche Konsequenzen

1

leichte Form: z.B. Hausaufgaben vergessen, Essen im Unterricht, Zuspätkommen, leichte Unterrichtsstörungen, Rennen, rücksichtsloses Benehmen, bewusstes Kreischen, Vergessen von Unterrichtsmaterialien (Sportsachen), nicht Einhalten der Pausenregeln/ Regeln des offenen Hortkonzepts

  • Nachholen der Hausaufgaben
  • mündliche Ermahnung

2

Wiederholung Stufe 1

3x Vergessen der Hausaufgaben

3x Zuspätkommen zu Unterricht nach einer Pause oder zur Anmeldung im Hort

Mitführen verbotener Gegenstände (Handy, Messer,...)

  • Hinweis im Zeugnis (Kopfnoten, Verbalurteil)
  • Vorschläge: Nacharbeiten während der „Nachsitzzeit“ (mit Aufgaben in anderer Klasse oder in der Ankommenszeit)
  • Pausenverbot usw. (Ermessensentscheidung)
  • Abnahme dieser Gegenstände, Eltern/ Erziehungsberechtigte müssen den Gegenstand abholen
  • Information an die Eltern/ Erziehungsberechtigten durch KL oder ErzieherInnen
  • Besprechen im Klassenrat/ Kinderrat des Hortes

3

wiederholte massive Störungen

Verlassen des Klassenraumes/ Schul- und Hortgeländes

  • Elterngespräch
  • gemeinsames Erarbeiten individueller Maßnahmen
  • Gespräch mit der Schulleitung oder Hortleitung (Kind)

4

permanente und massive Störungen, trotz Maßnahmen der Stufe 3 (Unterricht ist kaum möglich)

  • Klassenkonferenz
  • Gespräch mit der Schulleitung oder Hortleitung (Eltern)
  • Beschluss einer Ordnungsmaßnahme