Regeln und Maßnahmenkatalog
Alle Kinder sollen sich in unserer Schulgemeinschaft gut aufgehoben fühlen, damit sie sich entsprechend ihrer Fähigkeiten entwickeln können. Deshalb sind die Förderung von gegenseitigem Respekt, ungeachtet der Herkunft, Toleranz von Stärken und Schwächen und die Entwicklung der Teamfähigkeit für uns von großer Wichtigkeit.
Regeln für ein rücksichtsvolles Miteinander
- Alle Schüler haben das Recht, ungestört zu lernen. Alle Lehrerinnen haben das Recht, ungestört zu unterrichten.
- Alle achten darauf, gut für den Unterricht vorbereitet zu sein. Alle kommen pünktlich und machen ihre Hausaufgaben. Die Arbeitsmaterialien sind vollständig und ordentlich.
- Schüler und Lehrerinnen haben das Recht, fair und respektvoll behandelt zu werden.
- Alle haben das Recht, gesund und körperlich/seelisch unverletzt zu bleiben.
- Alle haben das Recht darauf, dass ihre Sachen unbeschädigt bleiben.
- Alle haben das Recht auf eine saubere Schule.
- Jeder hält sich an die Regeln, auch wenn ein anderer vorher etwas falsch gemacht hat.
- Jeder Schüler befolgt die Anweisungen der Lehrerinnen, Erzieherinnen und Erziehern.
Maßnahmenkatalog zur Gewaltprävention
Die Verbesserung des schulischen Miteinanders ist das Ziel der gemeinsam erarbeiteten Regeln und der Anwendung des auf die Schulsituation abgestimmten Maßnahmenkatalogs. Bei Verstößen gegen die Schulordnung ist der Meldebogen für Störungen auszufüllen und in dem jeweiligen Ablagefach des Lehrerzimmers/ Erzieherzimmers abzulegen. Die Ermessensentscheidung über die Handlungsmaßnahme obliegt der jeweiligen Aufsichtsperson. Das Anstiften einer Tat hat die gleiche Wertigkeit wie die Durchführung. Eine Elterninformation erfolgt ab Stufe 2.
Die Gewaltformen werden in vier Bereiche unterteilt:
A: körperliche Gewalt,
B: verbale Gewalt,
C: Sachbeschädigung und
D: Unterrichtsstörungen/ Beeinträchtigung des Hortablaufs.
Alle Ordnungsmaßnahmen werden in Absprache mit der Schulleitung bzw. Hortleitung getroffen (§39 Absatz 2 SchulG). Die genannten Maßnahmen gelten für die Schul- und Hortzeit.
Stufe |
körperliche Gewalt |
mögliche Konsequenzen |
1 |
leichte Form: |
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2 |
vorsätzliche Gewalt: |
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3 |
wiederholte vorsätzliche Gewalt |
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4 |
Zufügen von schweren Verletzungen, schwere körperliche Gewalt durch Gegenstände, Anspucken oder wiederholtes Zufügen von Stufe 3 |
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Stufe |
verbale Gewalt |
mögliche Konsequenzen |
1 |
leichte Form: |
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2 |
wiederholte verbale Gewalt oder Beleidigungen in sehr starker Form |
- Fußballverbot
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3 |
wiederholte sehr starke Form verbaler Gewalt (trotz vorheriger Maßnahmen) |
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4 |
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Stufe |
Sachbeschädigung |
Konsequenzen |
1 |
versehentliches Verunreinigen oder Zerstören von fremdem Eigentum |
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2 |
vorsätzliches Verunreinigen oder Zerstören z.B. Toiletten, Bäume, Bücher, Materialien, Spinde usw. Verstecken von Gegenständen/ Eigentum anderer SchülerInnen Wiederholung Stufe 1 |
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3 |
Wiederholung von Stufe 2 Diebstahl Anstiften |
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4 |
wiederholtes vorsätzliches Verunreinigen oder Zerstören von fremdem Eigentum trotz vorheriger Maßnahmen |
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Stufe |
Unterrichtsstörungen |
mögliche Konsequenzen |
1 |
leichte Form: z.B. Hausaufgaben vergessen, Essen im Unterricht, Zuspätkommen, leichte Unterrichtsstörungen, Rennen, rücksichtsloses Benehmen, bewusstes Kreischen, Vergessen von Unterrichtsmaterialien (Sportsachen), nicht Einhalten der Pausenregeln/ Regeln des offenen Hortkonzepts |
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2 |
Wiederholung Stufe 1 3x Vergessen der Hausaufgaben 3x Zuspätkommen zu Unterricht nach einer Pause oder zur Anmeldung im Hort Mitführen verbotener Gegenstände (Handy, Messer,...) |
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3 |
wiederholte massive Störungen Verlassen des Klassenraumes/ Schul- und Hortgeländes |
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4 |
permanente und massive Störungen, trotz Maßnahmen der Stufe 3 (Unterricht ist kaum möglich) |
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